Kosten

Da ich Wahllogopädin bin, benötigen Sie einen ärztlichen Verordnungsschein zur logopädischen Therapie, welche eine Diagnose und eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung beinhalten muss, damit Sie eine Refundierung des Tarifs von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Vor Beginn der Therapie, muss dieser ärztliche Verordnungsschein von der Krankenkasse bewilligt werden.

Private Krankenversicherungen übernehmen häufig die verbleibenden Kosten der Behandlung.

Kosten für logopädische Behandlungen in meiner Praxis

  T2 (45 Minuten)                70,00 €